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   VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10   

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VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10 (https://dejure.org/2014,39306)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2014 - 15 K 596/10 (https://dejure.org/2014,39306)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - 15 K 596/10 (https://dejure.org/2014,39306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 8 MRK, § 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004
    Aufenthaltsrechte für Mitglieder einer serbischen Roma-Familie mit Kind, das am Down-Syndrom leidet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Hamburg, 05.05.2014 - 4 Bs 98/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Erwerb einer

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Dass der lange Aufenthaltszeitraum, den die Klägerin zu 5) mittlerweile vorweisen kann, auch auf Umstände zurückzuführen ist, die ihre gesetzlichen Vertreter damals möglicherweise verschuldet haben, ist im Rahmen der der nach Art. 8 Abs. 2 EMRK gebotenen Abwägung angemessen zu berücksichtigen und steht absolut weder einer Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG entgegen (vgl. bereits z.B. VG Saarlouis, Urteil vom 30.11.2006, 10 K 31/06, juris Rn. 77 f.), noch scheidet die Klägerin zu 5) deshalb von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK aus (so entsprechend für einen unrechtmäßigen Voraufenthalt OVG Hamburg, Beschluss vom 5.5.2014, 4 Bs 98/14, juris Rn. 19).

    Zu den inlandsbezogenen Abschiebungsverboten zählen auch die Verbote, die aus Verfassungsrecht oder aus Völkervertragsrecht in Bezug auf das Inland herzuleiten sind, so aus der EMRK (vgl. m.w.N. OVG Hamburg, Beschluss vom 5.5.2014, 4 Bs 98/14, juris Rn. 9).

    Denn es gibt keine zwingenden konventionsrechtlichen Gründe, die dafür sprechen, dass ein schutzwürdiges Privatleben nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand dieses Aufenthalts bestehen kann (vgl. grundlegend OVG Hamburg, Beschluss vom 5.5.2014, 4 Bs 98/14, juris Rn. 15 ff.; so auch ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, z.B. Beschluss vom 20.1.2012, 15 E 1363/11).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11417/11

    Aufenthaltserlaubnis bei geistiger Behinderung des Ausländers -

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Anders als ihre Schwestern ist sie schwer geistig und körperlich behindert, so dass auch die Feststellung ihrer Integration in Deutschland entsprechend anderen Maßstäben unterliegt als bei gesunden Menschen (siehe dazu insbesondere OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.3.2012, 7 A 11417/11, juris Rn. 36 ff.).

    Da familiäre Beistandsleistungen, insbesondere solche, wie sie hier von der Mutter und den Schwestern erbracht werden, nicht durch professionelle Beistandsleistungen (Behinderteneinrichtung, Pflegedienst) ersetzt werden müssen (m.w.N. BVerfG, Beschluss vom 17.5.2011, 2 BvR 1367/10, InfAuslR 2011, 286 f., juris Rn. 16), gebietet es der Schutz der Familie, der Klägerin zu 1) ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren, solange sie hier mit der schwer behinderten Klägerin zu 6) zusammenlebt und für diese sorgt (vgl. entsprechend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.3.2012, 7 A 11417/11, juris Rn. 46 ff.).

  • VG Hamburg, 29.05.2013 - 17 K 446/12

    Aufenthalterlaubnis aus humanitären Gründen; Anforderung an die Integration von

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Insbesondere schließt die objektiv bestehende Möglichkeit, einen Anspruch aus § 25a AufenthG geltend machen zu können, einen gleichzeitig vorliegenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht aus (vgl. neuestens OVG Hamburg, Beschluss vom 28.5.2014, 3 Bs 245/12, UA S. 3 f.; grundlegend bereits VG Hamburg, Urteil vom 29.5.2013, 17 K 446/12, juris Rn. 30 ff.; siehe auch ähnlich BayVGH, Beschluss vom 12.3.2013, 10 CE 12.2697, InfAuslR 2013, 281 ff., juris Rn. 13 ff.).

    Vielmehr ist sie bereits in einem Alter, das es zulässt, ihre Integrationsleistungen und ihr weiteres Schicksal auch unabhängig vom Elternhaus zu betrachten (so für Kinder ab 12 Jahren VG Hamburg, Urteil vom 29.5.2013, 17 K 446/12, juris Rn. 37).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Denn der Familienbegriff des Art. 8 EMRK erfasst auch Beziehungen zwischen Eltern und ihren bereits erwachsenen Kindern, wenn besondere zusätzliche Aspekte der Abhängigkeit hinzutreten, die weiter reichen als normale gefühlsmäßige Bindungen (vgl. m. w. N. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.2.2009, 11 S 3244/08, NVwZ-RR 2009, 617 ff., juris Rn. 16; vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 23.6.2008, 1636/03, "Mazlov", InfAuslR 2008, 333 ff. [333]; EuGH, Urteil vom 17.4.2003, 52853/99, "Yilmaz", NJW 2004, 2147 ff. [2148], Rn. 44).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Da familiäre Beistandsleistungen, insbesondere solche, wie sie hier von der Mutter und den Schwestern erbracht werden, nicht durch professionelle Beistandsleistungen (Behinderteneinrichtung, Pflegedienst) ersetzt werden müssen (m.w.N. BVerfG, Beschluss vom 17.5.2011, 2 BvR 1367/10, InfAuslR 2011, 286 f., juris Rn. 16), gebietet es der Schutz der Familie, der Klägerin zu 1) ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren, solange sie hier mit der schwer behinderten Klägerin zu 6) zusammenlebt und für diese sorgt (vgl. entsprechend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.3.2012, 7 A 11417/11, juris Rn. 46 ff.).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss nach Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. m.w.N. BVerfG, Beschluss vom 21.2.2011, 2 BvR 1392/10, InfAuslR 2011, 235 ff., juris Rn. 19).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch im Hinblick auf die Folgen für den Ausländer selbst widersprechen, durch behördliche Maßnahmen die Voraussetzungen für einen weiteren Verbleib im Vertragsstaat zu beseitigen (vgl. grundlegend EGMR, Urteile vom 26.03.1992, 55/1990/246/317, "Beldjoudi", EuGRZ 1993, 556 ff., und vom 26.9.1997, 85/1996/704/896, "Mehemi", InfAuslR 1997, 430 ff.), insbesondere bei Ausländern, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu welchem sie keinen Bezug (mehr) haben, nicht zuzumuten ist (vgl. insbes. EGMR, Urteil vom 18.2.1991, 31/1989/191/291, "Moustaquim", InfAuslR 1991, 149 f.).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Denn der Familienbegriff des Art. 8 EMRK erfasst auch Beziehungen zwischen Eltern und ihren bereits erwachsenen Kindern, wenn besondere zusätzliche Aspekte der Abhängigkeit hinzutreten, die weiter reichen als normale gefühlsmäßige Bindungen (vgl. m. w. N. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.2.2009, 11 S 3244/08, NVwZ-RR 2009, 617 ff., juris Rn. 16; vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 23.6.2008, 1636/03, "Mazlov", InfAuslR 2008, 333 ff. [333]; EuGH, Urteil vom 17.4.2003, 52853/99, "Yilmaz", NJW 2004, 2147 ff. [2148], Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Denn der Familienbegriff des Art. 8 EMRK erfasst auch Beziehungen zwischen Eltern und ihren bereits erwachsenen Kindern, wenn besondere zusätzliche Aspekte der Abhängigkeit hinzutreten, die weiter reichen als normale gefühlsmäßige Bindungen (vgl. m. w. N. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.2.2009, 11 S 3244/08, NVwZ-RR 2009, 617 ff., juris Rn. 16; vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 23.6.2008, 1636/03, "Mazlov", InfAuslR 2008, 333 ff. [333]; EuGH, Urteil vom 17.4.2003, 52853/99, "Yilmaz", NJW 2004, 2147 ff. [2148], Rn. 44).
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

    Auszug aus VG Hamburg, 19.06.2014 - 15 K 596/10
    Dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auch im Hinblick auf die Folgen für den Ausländer selbst widersprechen, durch behördliche Maßnahmen die Voraussetzungen für einen weiteren Verbleib im Vertragsstaat zu beseitigen (vgl. grundlegend EGMR, Urteile vom 26.03.1992, 55/1990/246/317, "Beldjoudi", EuGRZ 1993, 556 ff., und vom 26.9.1997, 85/1996/704/896, "Mehemi", InfAuslR 1997, 430 ff.), insbesondere bei Ausländern, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu welchem sie keinen Bezug (mehr) haben, nicht zuzumuten ist (vgl. insbes. EGMR, Urteil vom 18.2.1991, 31/1989/191/291, "Moustaquim", InfAuslR 1991, 149 f.).
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 8 PA 265/10

    Aufenthaltserlaubnis; Integration; Kleinkind; Vorbehaltserklärung; faktische

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2009 - 11 S 933/09

    MRK Art 8 Abs 2 spricht für Aufenthaltsrecht eines nicht integrierten, aber auf

  • VG Hamburg, 24.01.2012 - 15 E 1363/11

    Einstweiliger Duldungsanspruch zur Sicherung einer möglichen Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 10 CE 12.2697

    Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 10 C 12.2700

    Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung,

  • VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06

    Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der

  • RG, 24.03.1928 - I 3/28

    Unmöglichkeit der Leistung; Herausgabe des Ersatzvorteils

  • VG Hamburg, 04.06.2008 - 2 A 483/06
  • RG, 07.12.1912 - 245/12

    Zwangsversteigerung; Erlöschen der Gesamthypothek

  • RG, 28.04.1934 - V 6/34

    Wie wirkt eine außerhalb des geringsten Gebots stehende Auflassungsvormerkung bei

  • RG, 19.01.1929 - V 17/28

    Mit welchem Betrag kann das Ablösungsrecht der §§ 1150, 268 BGB. gegenüber einer

  • VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16

    Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz

    In Fällen, in denen es an einer guten Integration fehlt, weil die Integration wenn auch aus Gründen, die dem Ausländer nicht vorgeworfen werden können, gescheitert ist, kommt folglich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nach dem Sinn dieser Regelung nicht in Frage (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2013 - 10 CE 12.2697 -, Rn. 9 f., juris; VG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 15 K 596/10 -, Rn. 43, juris).
  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Es fehlt an der vorausgesetzten völligen Entwurzelung in Bezug auf das Herkunftsland (dazu VG Hamburg, Urt. v. 19.6.2014, 15 K 596/10, juris Rn. 55), an besonderen Integrationsschwierigkeiten des Kindes im Land seiner Staatsangehörigkeit (dazu VG Hamburg, Urt. v. 29.5.2013, 17 K 446/12, juris Rn. 33 ff.), insbesondere wenn weder Vater noch Mutter in der Lage sind, bei einer Rückkehr die erforderliche Integrationshilfe zu leisten (dazu VGH Mannheim, Urt. v. 13.12.2010, 11 S 2359/10, DVBl. 2011, 370, juris Rn. 55 f.; VGH München, Beschl. v. 12.3.2013, 10 CE 12.2697 u.a., juris Rn. 19).
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